Strom 0,40 Euro/Kwh
Wasser 3 Euro/m³
Tauchservice (mindestens 30 Minuten) 100 Euro
Anhängerparkplatz 2 Euro/Tag
Deckwinde 35 Euro/bei Eingang
Arbeiter 25 Euro/Arbeiter (für die Richtlinien bezüglich Arbeiter wenden Sie sich an das Hafenbüro.)
Wi-LAN Weitere Informationen erhalten Sie vom Hafenbüro.
TV-Anschluss Kostenlos
Parkplatz Kostenloses Parken für ein Fahrzeug pro Liegeplatzvertrag.
Gebühren für Mietlager

8.5 qm : 100 Euro / Monat
12.5 qm: 150 Euro / Monat
17.0 qm: 200 Euro / Monat

Bilgenwassersammlung 15 Euro/Service
Abwassertank 20 Euro/Service
Abwassersammlung Gemäß behördlicher Gebührenordnung
Yoma-Strand Weitere Informationen erhalten Sie vom Hafenbüro.
Schwimmbad Weitere Informationen erhalten Sie vom Hafenbüro.

BESTIMMUNGEN

  • Die Preise sind in Euro pro Quadratmeter angegeben.
  • Die Gebühren für Liegeplatz, Kranen und Wassern werden wie folgt berechnet: L.O.A. x max. Breite x Einheitenpreis (Euro)
  • Die in der Preisliste nicht angegebenen Gebühren werden vom Çelebi Marina Antalya Management festgelegt.
  • Çelebi Marina Antalya Management behält sich das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung zu ändern.
  • Jachten, die im Jachthafen anlegen, müssen Vollkasko versichert sein, einschließlich Haftung gegen Dritte.

RICHTLINIEN FÜR ARBEITER

  • Die Arbeitsgebühren werden im Voraus bezahlt.
  • Der Bootsbesitzer/Kapitän/Bevollmächtigte muss die vorherige Genehmigung der Çelebi Marina Antalya für alle Arbeiter einholen, die außerhalb des Jachthafens angeheuert werden, um Wartungs- oder Reparaturarbeiten auszuführen.
  • Der Bootsbesitzer/Kapitän/Bevollmächtigte muss für den Arbeiter ein Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben.
  • Jeder Arbeiter, der den Jachthafen betritt, muss versichert sein.
  • Bevor ein Arbeiter den Jachthafen betritt, muss dem Hafenbüro eine SSK-Beschäftigungsbescheinigung (Social Security Organization) ausgehändigt werden.
  • Ein Arbeiter, der den Jachthafen betritt, darf ausschließlich am Boot arbeiten, das im Anmeldeformular angegeben ist. Der Arbeiter darf nicht an anderen Booten arbeiten.
  • Der Bootsbesitzer/Kapitän/Bevollmächtigte ist für alle Verluste oder Schäden haftbar, die vom Arbeiter im Jachthafen verursacht werden.
  • Jede Person, die das Boot ohne die Erledigung der erforderlichen Formalitäten betritt, wird aus dem Jachthafen entfernt. Der Bootsbesitzer/Kapitän/Bevollmächtigte macht den Jachthafen nicht für Verluste oder Schäden haftbar, die sich aus der Entfernung der Personen aus dem Jachthafen ergeben, und stimmt zu, ein Bußgeld in Höhe des doppelten Betrags der Anmeldegebühr für die Person zu bezahlen.